Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten (Gäste, die nach 18:00 Uhr ankommen, sollten Ihren Vermieter davon unterrichten).
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme oder vorzeitigen Abreise, für die vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendung. Die Einsparungen betragen bei Übernachtung mit Frühstück derzeit 20%.
- Eine Annullierung Ihrer Zimmerreservierung ist möglich, wenn Sie uns schriftlich mitgeteilt wird. Bei Stornierung bis 31 Tage vor Reiseantritt beträgt die Stornogebühr 50,00 €, danach bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt bzw. bei Nichtanreise und vorzeitiger Abreise 80% des Gesamtpreises, jedoch jeweils mindestens 50,00 €. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung.
Es gelten die Bestimmungen des allgemeinen Gästeaufnahmevertrages.
Wir verweisen auf die AGBs der DEHOGA. - Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:
Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ - weiterführende Informationen stehen Ihnen unter diesem Link zur Verfügung. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
- Hotel Quellenhof
- Hotelbetriebsgesellschaft Schreiber GbR
- Anton-von-Rieppel-Straße 10-12
- 83707 Bad Wiessee
- Deutschland